Midazolam

Midazolam zählt zum Grundstock des medikamentösen Arsenals eines Anästhesisten. Als Benzodiazepin findet es insbesondere Anwendung im Rahmen der anxiolytischen Prämedikation (3,75-7,5 mg p.o. bei Erwachsenen bzw 0,5 mg/kg p.o. bei Kindern), als Sedativum (1-2 mg i.v., Wiederholung bei Bedarf), Antiepileptikum (5-10 mg i.m. oder i.n.; i.v.: 0,2 mg/kg, max 10 mg) oder Hypnotikum (0,1-0,2 mg/kg i.v.) im Rahmen der Narkoseeinleitung. Wirkmuster und unerwünschte Effekte könnt ihr dem Beitrag über Diazepam entnehmen.

Ein sedierender intravenöser Bolus hat eine Wirkdauer von 15-30 Minuten und kann zu Atemdepression, Atemstillstand oder Atemwegsobstruktion führen – daher ist eine engmaschige Überwachung, O2-Gabe und das Bereithalten des Antidots Flumazenil essenziell. Das Erzeugen einer retrograden Amnesie ist dabei gewünscht.

Ich persönlich wende Midazolam eher selten an. Neben den oben genannten Indikationen wäre für mich der klassische „Midazolam-Patient“ jemand, der unter 65 Jahre alt ist und sich im Rahmen eines regionalanästhesiologischen Eingriffes (zB Spinal- oder axilläre Plexusanästhesie) einen Dämmerschlaf wünscht. Auch bei einer Analgosedierung mittels Esketamin erwäge ich als Additivum Midazolam, verabreiche dieses aber nicht routinemäßig, sondern je nach Einzelfall. Bei Patienten über 65J wende ich keine Benzodiazepine an (außer Notfallindikation, zB Status epilepticus), da eine erhöhte Anfälligkeit für Delir, kognitive Dysfunktion und paradoxe Reaktionen besteht.

Zusammenfassend ist Midazolam eine wichtige Substanz in der klinischen Anästhesiologie. Die relativ kurze Wirkdauer sowie Möglichkeit der Antagonisierung mittels Flumazenil erklären seine Beliebtheit.


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